
DIGITALISIERUNG DER VERWALTUNG
DAS VIRTUELLE BÜRGERBÜRO
Das Onlinezugangsgesetz (OZG) fördert die Verwaltung der Zukunft. Digital, schlank, effizient und bürgerfreundlich. SYNCPILOT unterstützt Kommunen, Behörden und Ministerien beim Aufbau und der Umsetzung eines virtuellen Bürgerbüros. Vorteil: Der persönliche Kontakt wird mit einem umfangreichen Digitalangebot kombiniert. Das ermöglicht eine individuelle und fallabschließende digitale Beratung.

DAS KUNDENFREUNDLICHE BÜRGERPORTAL – SYNCPILOT BIETET SCHLANKE LÖSUNG.
Kommunen stellen mit LIVE CONTRACT Public digitale Dienste bereit, die Amtsgänge ersparen. Der Bürger kann in der Liveberatung sein Anliegen mit dem Verwaltungsangestellten orts- und zeitunabhängig klären. Er ist in die Bearbeitung des Antrags eingebunden. Die Lösung setzt auf den bestehenden Verwaltungsprozessen und IT-Verfahren über Schnittstellen auf. Analoge Prozesse können so mit geringem Aufwand digitalisiert, digitale Verfahren problemlos integriert und die persönliche Beratung kann virtualisiert werden.


ANTRÄGE LIVE BEARBEITEN. BESCHEIDE IN ECHTZEIT ERSTELLEN.
LIVE CONTRACT Public ermöglicht auch in Krisenzeiten die Kontinuität behördlicher Dienstleistungen ohne physischen Kontakt. Anträge auf Verwaltungsdienstleistungen können bequem über die Plattform gestellt und mittels digitaler Signatur unterzeichnet werden – rechtssicher, daten- und revisionssicher.
Das ermöglicht eine Bearbeitung, wie Kunden sie sich wünschen:
- EINE NUMMER IM KUNDENZENTRUM ZIEHEN?
Das ist analoges Gestern. Der Bürger kann online einen Termin vereinbaren und erhält eine Einladung zur Online-Beratungssitzung per Link auf sein Handy oder seinen Laptop. Oder er bekommt direkt eine freie Mitarbeiterin oder einen freien Mitarbeiter zugwiesen. Per Liveberatung kann er sein Anliegen mit dem Berater klären. - KOMMUNIKATION:
Mit dem Verwaltungsangestellten kann er über jedes internetfähige Endgerät kommunizieren und die Antragstellung abschließen. - PERSÖNLICHE BERATUNG:
In der Sicherheitszone der Plattformumgebung berät ihn der Sachbearbeiter, befüllt das Formular, prüft die Angaben und erstellt noch während der Sitzung den Bescheid. - EINREICHEN VON UNTERLAGEN:
Mit der integrierten Upload-Funktion, die dem Kunden jederzeit zur Verfügung steht, kann er dem Sachbearbeiter Dokumente hochladen. - DOKUMENTENMANAGEMENT:
Die Einsteuerung der generierten Dokumentation von der Beratungssitzung und des Bescheids ins Dokumentenmanagement erfolgt in der Dunkelverarbeitung automatisiert. - VERFÜGBARKEIT KUNDENDATEN:
Die Daten des Antragstellers und der Bescheid sind für alle Mitarbeiter an den Kommunikationsschnittstellen abrufbar.

TUN, WAS DIGITAL MÖGLICH IST. BÜRGERFREUNDLICHE VERWALTUNG IN TEILSCHRITTEN VERWIRKLICHEN.
Das Onlinezugangsgesetz (OZG) des Bundesminsteriums des Innern, für Bau und Heimat verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, ihre Verwaltungsleistungen auch über Verwaltungsportale anzubieten. Der OZG-Umsetzungskatalog hat die zu digitalisierenden Verwaltungsleistungen identifiziert, darunter das Themenfeld „Familie und Kind“.
Unsere Erfahrungen mit Projekten in verschiedenen Ministerien bestätigen, dass digitale Dienste im behördlichen Umfeld vielfältige Effizienzeffekte generieren. Der Durchsatz an Antragsbearbeitungen lässt sich signifikant steigern und die Bearbeitungszeit senken. So konnten der Zeitaufwand bei Anträgen von vier Nachbearbeitungsschleifen auf 1,5 reduziert und erhebliche Kosten für Versand, Druck und Papier gespart werden.
DIGITALE DIENSTE SCHON HEUTE STARTEN.
Vollständig digitale, medienbruchfreie Leistungen, keine Papiernachweise und minimaler Aufwand sind die mit dem OZG verbundenen Ziele.
SYNCPILOT ermöglicht Behörden, Ministerien und Kommunen die Umsetzung dieser Forderungen mit ihrer intelligenten schlanken Lösung LIVE CONTRACT Public für digitale Verwaltungsworkflows. Kernvorteil: Beschaffung, Bürgermeister und Entscheider in Behörden müssen nicht erst das Registermodernisierungsgesetz abwarten, um medienbruchfreie Onlineverfahren aufzusetzen.
VORTEILE LIVE CONTRACT
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Durch LIVE CONTRACT kann der Kunde die digitale Behörde oder Geschäftsstelle komplett vom heimischen Schreibtisch oder vom Mobiltelefon nutzen und sein Anliegen erledigen
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Leichte Kommunikation, ob per Video oder Audio
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Verschlankung von Verwaltungsprozessen
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Antragstellung, Beratung und Fallabschluss ohne Medienbruch; der Antragsteller kann bequem per digitaler Signatur auf seinem Smartphone, Tablet oder Laptop unterzeichnen
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Einfache Implementierung, sofortige Einsatzbereitschaft
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Steigerung der Effizienz bei Antragsbearbeitung und Entscheidungsabläufen