
Erstellt am: 22.02.2022
DER KÜNDIGUNGSBUTTON
WIR KLÄREN 7 RECHTLICHE FRAGEN
Ob Telekommunikationsanbieter, Energieversorger oder Versicherungen: Anbieter, die ihre Dienstleistungen im Rahmen von Online-Verträgen verkaufen, mussten im letzten Jahr einige Gesetzesänderungen zum Verbraucherschutz umsetzen. Grund hierfür ist das Gesetz für faire Verbraucherverträge, welches der Gesetzgeber im Rahmen von umfangreichen Änderungen am AGB-Recht und weiteren Gesetzen erlassen hat, um die Position von Kunden zu stärken. Ein Teil dieser gesetzlichen Reformen ist der sogenannte Kündigungsbutton, der Verbraucher vor ungewollten Langzeitverträgen schützen soll. Wir erklären die Regelungen und was es für Unternehmen bei der Einführung des Kündigungsbuttons zu beachten gilt.
-
Aus welchem Grund wird der Kündigungsbutton eingeführt?
Das Gesetz für faire Verbraucherverträge trat bereits zum 01.10.2021 in Kraft. Um Unternehmen die Möglichkeit zu geben, die Vorgaben umzusetzen, treten einzelne Regelungen aus dem Gesamtkontext nachranging in Kraft. Ein Beispiel hierfür ist der „Kündigungsbutton“. Dieser soll Kündigungen für Verbraucher transparenter gestalten. Damit wird für Kunden die Einfachheit einer Kündigung dem simplen Vorgehen einer Online-Bestellung über einen „Bestellbutton“ (gem. § 312j BGB) angeglichen, um Dauerschuldverhältnisse im elektronischen Geschäftsverkehr zu beenden.
Umfasst von § 312k Abs. 2 BGB-E sind alle entgeltlichen Dauerschuldverhältnisse zwischen Unternehmen und Verbrauchern im elektronischen Geschäftsverkehr gem. § 312k Abs. 1 BGB-E.Grund hierfür ist, dass für Kunden Informationen zur Kündigung meist schwer zugänglich sind und sich Voraussetzungen für eine Vertragsbeendigung von Anbieter zu Anbieter oft unterscheiden. Dies hat zur Folge, dass Kündigungsfristen versäumt werden, was in den meisten Vertragsfällen zu automatischen Verlängerungen führt. Daher soll der Prozess einer Vertragsbeendigung nicht nur vereinfacht, sondern auch vereinheitlicht werden.
-
Ab welchem Stichtag treten die Neuregelungen in Kraft?
Die neuen Pflichten zur Kündigung von Dauerschuldverhältnissen treffen Unternehmen gem. Art. 4 Abs. 2 des Gesetzes für faire Verbraucherverträge ab dem 1. Juli 2022.Da der Gesetzgeber mit dem am 01.07.2022 in Kraft tretenden § 312k BGB-E klare Vorgaben macht, setzt er die Schwelle für die Abgabe einer Kündigungserklärung deutlich herab. Dementsprechend wurde sowohl die ordentliche als auch außerordentliche Kündigung in § 312k BGB-E genau definiert.
-
Welche Inhalte und Eigenschaften sind für den Kündigungsbutton erforderlich?
Die Legaldefinition des § 312k Abs. 2 BGB-E besagt: „Die Kündigungsschaltfläche muss gut lesbar mit nichts anderem als den Wörtern ‚Verträge hier kündigen‘ oder mit einer entsprechenden eindeutigen Formulierung beschriftet sein.“
Die erforderlichen Eigenschaften des Kündigungsbuttons (gem. (§ 312k Abs. 2 am Ende BGB-E) sind:• Ständige Verfügbarkeit
• Unmittelbare Erreichbarkeit
• Leichte Zugänglichkeit
Ferner muss die Kündigungsschaltfläche den Verbraucher direkt auf eine Bestätigungsseite verlinken, um konkrete Angaben festlegen zu können, bzw. muss im Zuge der Kündigung über die Kündigungsschaltfläche dem Verbraucher die Möglichkeit gegeben werden, folgende Angaben zu machen:
• Art des Vertrags (Vertragsnummer, eindeutige Identifizierung des gekündigten Vertrags)
• Kündigungsgrund
• Art der Kündigung (außerordentlich oder ordentlich)
• Identität des Verbrauchers
• Kündigungszeitpunkt (Datum und Zeitstempel)
• Kontaktfeld für den Versand der Kündigungsbestätigung
• Bestätigungsschaltfläche mit der genauen Bezeichnung: „jetzt kündigen“ oder einer entsprechenden eindeutigen Formulierung
-
Welche Inhalte sind für eine Kündigungsbestätigung obligatorisch?
Anbieter, die ihre Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr verkaufen, stehen nun in der Pflicht, die Kündigungsbestätigung umgehend in Textform an die auf der Kontaktschaltfläche angegebene Adresse zu senden (§ 312k Abs. 4 BGB-E).
Im Zuge der Bestätigung muss dem Verbraucher der Inhalt der Kündigung unmittelbar nach betätigen der Kündigungs-/ Bestätigungsschaltfläche auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt werden. Notwendige Inhalte der Kündigungsbestätigung sind:
• Vertragsnummer des gekündigten Vertrags
• Inhalt der Kündigung
• Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung beim Unternehmer
• Zeitpunkt der Wirksamkeit der Kündigung, ab dem der Vertrag beendet ist
-
Ab welchem Zeitpunkt ist eine Kündigung rechtsgültig?
Gem. § 312k Abs. 5 BGB-E wird der Kündigungszeitpunkt fingiert, ein Dauerschuldverhältnis gilt zum frühestmöglichen Zeitpunkt als gekündigt, soweit der Verbraucher kein bestimmtes Kündigungsdatum für die Wirksamkeit der Kündigung angibt.
-
Gelten die neuen Regelungen auch rückwirkend für „Altverträge“?
Während sich Verbraucher über die Neuregelungen freuen dürften, sieht es bei Anbietern, die ihre Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr anbieten, vermutlich anders aus. Für sie ist der Kündigungsbutton ein möglicher Grund, mehr Kündigungen zu erwarten – denn auch bereits bestehende Verträge, sogenannte „Altverträge“, sind von den Neuregelungen einer Online-Kündigung nicht ausgenommen. Betroffen sind daher auch Verträge für Dienstleistungen im elektronischen Rechtsverkehr, die vor dem 01.07.2022 abgeschlossen wurden.
-
Mit welchen Folgen ist zu rechnen, wenn der Kündigungsbutton nicht umgesetzt wird?
Setzen die betroffenen Branchen wie zum Beispiel Versicherungen, Energieversorger oder Telekommunikationsanbieter die geforderten Kündigungsschaltflächen und Bestätigungsseiten nicht rechtzeitig bis zum Inkrafttreten am 01.07.2022 um, können betroffene Verbraucher entsprechende Verträge gem. § 312k Abs. 6 BGB n.F. jederzeit ― und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist ― ordentlich kündigen.
Fazit
Die “Click and Go”-Lösung vereinfacht die Kündigung von Online-Verträgen und schafft eine deutliche Stärkung des Verbraucherschutzes. Gleichzeitig verlangt sie von Anbietern, die ihre Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr anbieten, eine zeitnahe und genaue Umsetzung, welche im Detail zu beachten ist. Mit rechtssicheren Onlinelösungen, die Kunden am Point of Kündigungsbutton erreichen, können Branchen wie Versicherungen, Energieversorger oder Telekommunikationsanbieter Kunden präventiv beraten und so die Kundenbindung stärken.
Das Success Offering Portfolio der SYNCPILOT Group geht auf die individuellen Anforderungen von Unternehmen ein. Für optimale Strategien und maximalen Erfolg im digitalen Business ist unser Expertenteam stets up to date und bietet agiles Projektmanagement – für schnelle Reaktionen und rasche Umsetzungen. So können Neuerungen, wie sie zum Beispiel mit dem Kündigungsbutton einhergehen, rechtzeitig und effektiv realisiert werden. Darüber hinaus begleiten die Profis unserer Akademie Kunden und ihre Mitarbeiter bei der Festlegung und Überwachung von Milestones und schulen sie im optimalen Umgang mit unseren interaktiven Softwarelösungen.

Kurzprofil SYNCPILOT:
Die SYNCPILOT Group ist ein Full-Service-Unternehmen, das sich auf Time-to-Market Lösungen für digitale Geschäftsmodelle und Verwaltungsdigitalisierung spezialisiert hat. Organisiert als Ecosystem bietet die SYNCPILOT Group „Digital Maturity Solutions“ aus einer Hand.